Aufwände kostenpflichtig

Jeder Mensch, auch meine Person, freut sich über Dienstleistungen, welche als kostenfreie Serviceleistungen erbracht werden. Auch Unternehmer freuten sich und schätzen es, wenn nicht jede Kleinigkeit, jedes kleine Tun, jeder Handgriff sofort verrechnet wird.

Für einen Unternehmer sind kostenfreie Serviceleistungen, in Summe, auf einen Arbeitstag hochgerechnet, ein nicht unerheblicher Aufwand, der als Liebe zu unseren Kunden meist gerne erbracht wird.

Uns ist es ein Anliegen, dass wir Sie als Kunden dahingehend sensibilisieren, dass diese Serviceleistungen einen Aufwand bedeuten, welche unsere produktive Arbeitszeit einschränken und unsere betrieblich notwendigen Einnahmen verkürzen.

Um einen guten Mittelweg, für Sie und für uns, zu finden, haben wir uns entschlossen, klar zu definieren, welche Serviceleistungen wir Ihnen kostenfrei anbieten möchten und ab wann wir unseren Aufwand Ihnen verrechnen werden.

Kostenpflichtige Aufwände:

Foto mit Logo und Schilfgras
  • Ausführliche Angebote, wo Sie als Kund uns beauftragen, detailliertere Angaben zum Inhalt und der Ausführung ins Angebot aufzunehmen. (Kostenersatz bei Beauftragung)
  • Beratungen sind Teil unserer Dienstleistung und damit Honorarpflichtig.
  • Es werden maximal drei Designvorschläge kalkuliert, ab der vierten Aktualisierung wird in jedem Fall der entstehende Mehraufwand zusätzlich abgerechnet.
  • Alle Aufforderungen, zu Ihnen ins Haus vor Ort zu kommen, werden mittels Pauschalen verrechnet.
  • Alle Beauftragungen durch Sie als Kunde oder Ihrer bevollmächtigten Dritten.
    Wir weisen an dieser stelle darauf hin, dass wir mündlich erteilte Aufträge entgegennehmen, uns jedoch nur an schriftliche Vereinbarungen gebunden fühlen.
  • Alle beauftragten Änderungen, Abänderungen, Erweiterungen, Ergänzungen, sind immer kostenpflichtig. (Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nachträgliche Änderungen immer mit einem erhöhtem Aufwand verbunden sein werden und Sie ermutigen, Änderungswünsche uns so früh als Ihnen möglich mitzuteilen)
  • Wurde bei einem Druckauftrag die Druckfreigabe von Ihnen trotz eines enthaltenen Fehler unsererseits erteilt, werden alle weiteren Aufwände zur Verrechnung gebracht.
  • Nach Auftragserteilung werden telefonischer Service, Beratung sowie Hilfestellungen nach Aufwand abgerechnet. (Ausnahmen siehe kostenfrei)
  • Einschulungen sowie Nachschulungen sind immer Kostenpflichtig
  • Alle Preise sind immer exklusive Versandkosten, im besonderen dann, wenn sie nicht im Angebot angeführt werden.
  • Bei allen Aufwendungen, die die Hardware und/oder Software betreffen, ob bei Ihnen im Haus oder am Web- bzw. Mailserver, wird der Aufwand nach Aufwand oder per Pauschale abgerechnet.
  • Dienstleistungen, bei welchen wir Dritte beauftragen, werden über unser Haus ab- und an Sie weiter verrechnet.
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